Fotowettbewerb der Hoepfner-Stiftung
Wegen unseres aktuellen Projektes Latitude49 wird es 2018 keinen Fotowettbewerb geben. Der üblicherweise in zweijährigem Rhythmus durchgeführte Wettbewerb wird 2019 auf dieser Homepage ausgeschrieben.
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2016: „Menschen. Bei uns. Neben uns. Mit uns.“
Mit der Einsendung erklärt sich der Teilnehmer mit den folgenden Teilnahmebedingungen ausdrücklich einverstanden:
Veranstalter:
Hoepfner-Stiftung, Rintheimer Str. 33, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721 6183-278
E-Mail: stiftung@hoepfner.de
Bei der Arbeit, in der Nachbarschaft, beim Einkaufen, im Nachtleben – überall begegnen uns Menschen. Fremde und vertraute Gesichter, fröhliche und ernste.
Wir suchen Fotografinnen und Fotografen, die Geschichten aus einer Zeit des Aufbruchs, Umbruchs, der Veränderung erzählen.
Egal, ob auf dem Land oder in der Stadt, ob Sozialreportage, konzeptuelle Fotografie oder verdichtetes Porträt: Wir prämieren individuelle und frische Sichtweisen.
Das Thema des Fotowettbewerb der Hoepfner Stiftung 2016 lässt den teilnehmenden Fotografen weiten Spielraum bei der Umsetzung.
Einsendeschluss ist der 31.10.2016. Die von den beiden Fachjurys bestimmten Arbeiten werden in einer Ausstellung im Januar 2017 zu sehen sein.
Wenn möglich, werden die besten Arbeiten bei weiteren Ausstellungen präsentiert.
Auszeichnung:
1. Preis 3.000,- Euro
2. Preis 2.000,- Euro
3. Preis 1.000,- Euro
4. – 6. Preis je 500,- Euro
7. – 10. Preis je 250,- Euro
Europäischer Förderpreis für Fotografie (1.000,- Euro)
Publikumspreis 500 Euro
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Für den Fotowettbewerb 2016 wird es zwei Jurys geben.
Eine Jury setzt sich aus Persönlichkeiten und fachkundigen Mitgliedern aus den Fächern Kunst und Fotografie zusammen. Sie wird die Preise für Fotografie der Hoepfner-Stiftung Karlsruhe vergeben.
Ihre Mitwirkung an der Jury haben zugesagt:
- Frank Späth (Herausgeber der Fachzeitschrift „Photographie“
- Cordula Hoepfner (Kuratoriumsmitglied der Hoepfner Stiftung
- Mona Breede (Fotokünstlerin)
- Andreas Körner (Fotograf, Geschäftsführer „bildhübsche Fotografie)
- Rolf Walther (Fotograf)
- Frau Dr. Gerbing
Von einer zweiten Jury wird der Förderpreis für Fotografie unter der Beurteilung der fotografischen Qualität, d.h. der bildnerischen Gestaltungskraft des jeweiligen Werkes vergeben. Mitberücksichtigt wird, ob das Bild von seiner inhaltlichen Aussage her den Gedanken der Entwicklung eines vereinten Europas aufgreift.
Ihre Mitwirkung an der Jury haben zugesagt:
- Robert Walter (Direktor Fondation Centre Culturel Franco-Allemand)
- Dr. Friedrich Georg Hoepfner (Vorstand der Hoepfner Stiftung
- Sven Lorenz (Fotokünstler, Verein für Fotografie, Kunst und digitale Medien „Lichtwert e.V.“
- Sereina Rothenberger (Professorin für Kommunikationsdesign an der Staatlichen Hochschule für Gestaltung, Karlsruhe)
Wenn möglich werden die Siegerfotos und ausgewählte Fotoarbeiten bei weiteren Ausstellungen präsentiert.
Spätere Einsendungen müssen nicht berücksichtigt werden.
Gefragt sind Foto-Arbeiten (keine Dateien) von hoher technischer und künstlerischer Qualität. Gewertet werden ausschließlich Papierabzüge. Größe der Abzüge: mindestens DIN A3 ca. 29,7 x 42 cm, vorzugsweise aber DIN A2, ca. 42 x 59,4 cm.
Jeder Wettbewerbsteilnehmer kann maximal 5 Fotos (Schwarz-Weiß und/oder Farbe) einreichen. Zugelassen sind einzelne Fotos oder eine Serie aus höchstens 3 Fotos. (Möglich sind also z.B. 5 Einzelfotos oder eine Serie aus 3 Fotos und zusätzlich 2 Einzelfotos.) Rahmen, Passepartouts o.ä. sind nicht zugelassen und können zum Ausschluss der Fotos führen.
Kreative Gestaltungen, Composings, ungewöhnliche Bildgebungsverfahren (z.B. HDR), Solarisation oder Retuschen sind zulässig.
Jedes einzelne Foto muss auf der Rückseite mit Titel, Technik, Jahr und Autor bezeichnet werden. Eine Serie muss entsprechend gekennzeichnet werden.
Die Arbeiten inkl. Teilnahmeformular, Rückporto, Paketkarte, Adressaufkleber und Verpackung müssen bis spätestens 31.10.2016 eingegangen sein.
Die Teilnahmebedingungen und das Teilnahmeformular sind auf der Homepage der Hoepfner-Stiftung abrufbar.
Sendungen ohne Paketkarte und Adressaufkleber für die Rücksendung werden nicht zurück gesandt. Falls eine Selbstabholung gewünscht ist, muss dies auf dem Teilnahmeformular kenntlich gemacht werden. Diese Arbeiten können in einem bestimmten Zeitraum (wird per Mail bekanntgegeben) an der Pforte der Privatbrauerei Hoepfner, Haid-und-Neu-Str. 18 in Karlsruhe bis spätestens 30.04.2017 abgeholt werden.Danach ist die Hoepfner Stiftung berechtigt, die noch bei ihr befindlichen Einsendungen zu vernichten oder zugunsten der gemeinnützigen Hoepfner Stiftung zu versteigern.
Alle Sendungen erfolgen unabhängig vom Sendungsweg auf Gefahr des jeweiligen Teilnehmers. Es werden keine Sperrgutpakete (Holz- oder Metallkisten, Koffer o.ä.) angenommen.
Jeder Teilnehmer versichert mit der Unterschrift auf dem Teilnahmeformular, dass er alleiniger Urheber der zum Wettbewerb eingereichten Arbeiten ist, dass er über die Arbeiten und die daran bestehenden Nutzungsrechte und übertragbaren Urheberrechte frei verfügen darf und dass die Fotos frei von Rechten Dritter sind. Er steht dafür ein, dass etwa auf den Bildern abgebildete Personen mit der Abbildung und der Veröffentlichung einverstanden sind. Er steht weiter dafür ein, dass hinsichtlich der auf den Bildern abgelichteten Gegenstände keine Rechte Dritter bestehen oder diese ausdrücklich mit der Abbildung und Veröffentlichung einverstanden sind. Er stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang vorsorglich von allen Ansprüchen Dritter frei.
Der Veranstalter behält sich vor, die am Wettbewerb teilnehmenden Fotos zu veröffentlichen, z.B. in Buchform, in Katalogen, in Zeitschriften, auf Datenträger, im Internet sowie für PR – Zwecke in allen Medien. Der Urheber ist zu benennen. Für diese Zwecke überträgt der Einsender der Hoepfner-Stiftung, Karlsruhe, die – nicht ausschließlichen – Veröffentlichungs-, Nutzungs- und Reproduktionsrechte. Ein Veröffentlichungsanspruch besteht nicht. Ein Honoraranspruch resultiert hieraus nicht, es sei denn, dass die Veröffentlichung zu rein kommerziellen Zwecken oder in einem Umfang erfolgt, dass das erzielbare Preisgeld im Hinblick auf den Umfang der Veröffentlichung kein angemessener Ausgleich ist. Für die Ausstellung nach diesen Wettbewerbsbedingungen und die Veröffentlichung in einem entsprechenden Ausstellungskatalog entsteht in keinem Fall ein Vergütungsanspruch, auch wenn die ausgestellte Arbeit keinen Preis erlangt hat.
Unabhängig davon behält der Teilnehmer alle weiteren Verwertungsrechte.
Hinsichtlich der Teilnahmeberechtigung an dem Wettbewerb, einem etwaigen Ausschlusses und der Entscheidung der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen.